MITGLIEDSCHAFT |
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Mitglied werden
Die Mitgliedschaft der Wohnbaugenossenschaft kann grundsätzlich von jeder natürlichen oder juristischen Person sowie von jeder Körperschaft des öffentlichen Rechts erworben werden, die mindestens einen Genossenschaftsanteil zu Fr. 1'000.- übernimmt.
Das der Genossenschaft zur Verfügung gestellt Kapital wird jährlich verzinst und bei Austritt aus der Wohnbaugenossenschaft zurückbezahlt. Siehe auch Statuten |
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Letzte Aktualisierung: 10.5.2013 |